Aktueller Newsletter vom September 2019
Aktueller Newsletter vom April 2018
Sieben Jahre nach der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist endlich die bundeseinheitliche Anlagenverordnung (AwSV) in Kraft getreten. Auch wenn es noch länderspezifische Regelungen geben kann, so sorgt die AwSV doch dafür, dass es der Fachmann mit bundeseinheitlichen Regelungen zu tun hat.
Nach der ISH informieren wir hier über:
Möglichkeiten der Latentspeicher auf der Basis PCM Heizöl als Backup Energie Die Zulassung der Heizöltanks auch in Erdbebengebieten Trinkwasser Trennstationen und Dehoust Connect Erweiterung der Stahlbehälterfertigung in Nienburg Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Kunststoff Lagerbehälter
Heizöl ist der Brennstoff der Stunde. Dank des niedrigen Preisniveaus, ist die Nachfrage nach dem zuverlässigen Energieträger enorm. Damit einhergehend ist auch das Interesse von Ölheizungsbesitzern an einer Modernisierung ihrer Anlagen gestiegen. Wird die Öltankanlage im Rahmen der Modernisierung erneuert, bieten die Dehoust Tanksysteme umfassende Sicherheit und Komfort.
Die ISH bot uns Gelegenheit, unsere Produkte und Dienstleistungen für den Bereich Energie und Wasser einem breiten Publikum vorzustellen. Die moderne Ölheizung bleibt eine wichtige Säule in der Wärmeversorgung und damit rückt auch die sichere und Platz sparende Heizöllagerung wieder in das Interesse der Bauherren. Natürlich wird die Speicherung von Energie – sei es in warmer oder kalter Form – immer wichtiger. Auch hier verfügen wir über adequate Lösungen.
Dehoust präsentiert sich auf der ISH wieder mit bewährter Technik und zukunftsweisenden Ideen. Lernen Sie auf unserem Messestand unsere innovativen Produkte aus den Bereichen dezentrales Betriebswassermanagement, sichere Öltanksysteme und großvolumige Pufferspeicher kennen – mit Weitsicht konzipiert, mit dem Blick für das Wesentliche entwickelt.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, Die Verordnung „Lagerung wassergefährdender Stoffe“ (AwSV), hat uns in den letzten Wochen intensiv beschäftigt. Damit wir Sie aktuell über die Verabschiedung der Regelung informieren können, haben wir die etwas spätere Erscheinung dieses Newsletters daran angepasst. Das oben genannte Thema wird in allgemeiner Form sicherlich auch im nächsten Newsletter erörtert werden – eine erste Einschätzung aus Sicht der Heizöl-Lagerung finden Sie bereits in dieser Ausgabe.
Ersetzen allgemeine baurechtliche Zulassungen die DIN 6618? Zylindrische Lagerbehälter aus Stahl in liegender und stehender Bauart wurden seit mehr als 50 Jahren nach der DIN-Reihe 6600 ein- und doppelwandig gefertigt. Durch die erhöhten Anforderungen des Baurechts hinsichtlich Windlasten und Erdbebenlasten kann die DIN 6618 kaum noch angewendet werden – gesonderte Zulassungen sind notwendig. DEHOUST besitzt für stehende Behälter einwandiger und doppelwandiger Ausführung allgemeine baurechtliche Zulassungen (abZ), die den Einsatz von DEHOUST Behältern für den Planer und Anlagenbauer noch sicherer und das Genehmigungsverfahren noch einfacher machen.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, Seit über 50 Jahren sind wir mit unseren Qualitätsprodukten im Markt, doch viele unserer Geschäftspartner kennen nur Teile unseres Leistungsspektrums. Mit unserem Newsletter möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen bei Dehoust unterrichten. Unterschiedlich wie unsere Absatzmärkte auf den Gebieten Sanitär und Heizung, Tankanlagenbau und Industrie, sind auch die Produkte, die wir Ihnen vorstellen. Ein Schwerpunkt unserer Produktion bilden Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten, deren hervorragende Qualität durch Zulassungen (abZ) bestätigt sind; hier ergänzt sich die Kunststoffverarbeitung in Leimen mit dem Stahlbehälterbau in Nienburg und Heidenau.